Recht auf mehr Ferien - Trugschluss fünf Wochen Ferien ab dem 50. Altersjahr

Mehr Urlaubstage im fortgeschrittenen Alter sind zwar weit verbreitet, jedoch besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, dass Arbeitnehmer ab 50 Jahren fünf Wochen Ferien und ab 60 häufig sogar sechs Wochen Ferien erhalten.

Gemäss dem Obligationenrecht haben nur Arbeitnehmende bis zum vollendeten 20. Lebensjahr Anspruch auf fünf Wochen Ferien; alle anderen haben mindesten Anspruch auf vier Wochen. Diese Regelung kann jedoch variieren, wenn im Arbeitsvertrag eine höhere Anzahl von Ferientagen vereinbart wurde oder wenn ein Gesamtarbeitsvertrag für die jeweilige Branche dies vorsieht.